
Rechtliches
Beitragsordnung
Die von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung.
Auf der Grundlage des § 9 Ziff.4 der Satzung vom Autak e.V. hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 05.05.2021 in Aachen die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft. Der Beitrag wird jedes Semester am 01.04. bzw. 1.10. fällig. Bei Aufnahme als zahlendes Mitglied wird der Mitgliedsbeitrag sofort und in voller Höhe fällig.
1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Bei Erhöhung der Beiträge haben zahlende Mitglieder die Möglichkeit zur unmittelbaren Kündigung.
2 Beiträge
3 Zusätzliches
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Nur aktive Mitglieder können Ämter im Verein übernehmen.